Abhörschutz und Abhörsicherheit

Technischer und konstruktiver Abhörschutz für Unternehmen

Abhörschutz und Abhörsicherheit auf technischer Ebene

Unter Abhörschutz (passiven Lauschabwehr) versteht man vorbeugende technische oder konstruktive Maßnahmen gegen unerwünschte Abhör- bzw. Überwachungstechniken.

Der passive Abhörschutz beschäftigt sich mit präventiven Maßnahmen wie z. B.:

- Planung und dem Bau von abhörsicheren Räumlichkeiten, Kommunikationsleitungen und Fahrzeugen
- der Verhinderung und Unterdrückung von elektromagnetischen Wellen
- der Verfälschung von elektromagnetischen Wellen (kompromittierende Abstrahlung z. B. von einem Monitor oder einem Computer) mit z. B. Rauschgeneratoren
- der Herstellung und Konfiguration sicherer Kommunikation unter Mithilfe von z. B. Kryptographie .

Abhörschutz durch technische Raumschirmung

Die zu schützenden Räumlichkeiten werden zum Beispiel mit Kupferplatten, Spezialtapeten oder mit Metallgittern versehen, wodurch eine Wirkungsweise wie bei einem Faraday’schen Käfig erreicht wird.

Auf diese Weise ist es möglich, eine gewisse elektromagnetische Abschirmung erzielen.

Mit diesen Maßnahmen wird der Betrieb von Abhöreinrichtungen extrem erschwert.
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Konstruktive und technische Abhörschutzmaßnahmen

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Konstruktiver Abhörschutz

Wir konzipieren und planen für Ihr Unternehmen nach Ihren Wünschen eine abhörgeschützte Räumlichkeit.

Dabei begleiten wir Sie von der Planung, über die komplette Bauphase bis hin zum anschließenden operativen Betrieb des Raumes.
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Technischer Abhörschutz

Technischer Abhörschutz kommt entweder als Ergänzung zu konstruktiven Maßnahmen zum Einsatz oder dort, wo konstruktive Maßnahmen nicht möglich sind.

Von Rauschgeneratoren über Jammer bis zu speziellen Filtern und Entkopplungen sind wir Ihre Ansprechpartner.

Technischer Abhörschutz bei uns nach BSI-Standards

Im Bereich "Abhörschutz und Abhörsicherheit" arbeiten wir strikt nach deutschen Qualitätsstandards und gemäß den Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Bauliche bzw. konstruktive Abhörschutzmaßnehmen erfolgen bei uns grundsätzlich auf Basis der BSI Richtlinie "BSI TL 03202".
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Konstruktiver Abhörschutz

Mit der Abhörschutzberatung unterstützen wir Sie von Anfang an.

Nach einer umfassenden Schwachstellenanalyse konzipieren wir mit Ihnen die erforderlichen Maßnahmen bis zur Umsetzung

Beratungsförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Aufgrund unserer Akkreditierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können unsere Beratungsleistungen durch die Bundesregierung gefördert werden.

Für weitere Informationen zu diesen Themen und unseren Beratungsleistungen sprechen Sie uns bitte persönlich an.
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Unsere Spezialisten für Informationsschutz helfen Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns an: +49 (0)231 - 546 252 - 30
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